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| Schimmelpilze |
| Meist sind Nutzerverhalten, Mängel an der Baukonstruktion oder eine Kombination aus beiden die Ursache. Nur die für das Wachstum notwendige Feuchtigkeit lässt sich konstruktiv und durch das Nutzerverhalten steuern. Bei den baukonstruktiven Fehlern ist noch einmal zwischen Konstruktionsmängeln zu unterscheiden, durch die Feuchtigkeit aus Niederschlägen oder Grundwasser in das Gebäude eindringen kann und Konstruktionsmängeln in Bezug auf den Mindestwärmeschutz. Hinzu kommen Bauschäden. |
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| Besonders gefährdete Bauteile sind Außenbauteile (Wände, Decken und Böden) oder Bauteile, die an unbeheizte Räume angrenzen. Außerdem gibt es typische Schwachstellen in der Konstruktion (die so genannten Wärmebrücken) an denen eine unzureichende Dämmung vorhanden ist (z.B. Fensternischen, Raumecken, Heizkörpernischen, Balkonplatten etc.). |
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Die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz werden in DIN 4108-2 definiert. Die DIN geht dabei von standardisierten Klimabedingungen aus. Sie beinhalten relative Raum-Luft-Feuchte von nicht mehr als 50 % und eine Raum-Luft- Temperatur von +20°C und in Bädern von +22°C. Bei Wohngebäuden werden die Anforderungen nach der aktuellen Normausgabe nicht immer eingehalten. Es kann deshalb sogar bei einer Nutzung unter Normbedingungen zu Feuchteschäden kommen, die ein Schimmelwachstum ermöglichen. |
- Herstellen einer ausreichenden Außendämmung, so dass der Taupunkt im Gebäudeinneren an den Wandoberflächen nicht unterschritten wird.
- Sanierung von undichten Installationen und Entwässerungen
- Sanierung fehlender / mangelhafter Bauwerksabdichtung.
- Verbesserung der Bausubstanz auf den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2.
- Verbesserung der Luftdichtheit der Gebäudehülle.
- Ausreichende Be- und Entlüftung der Innenräume.
- Luftzirkulation bei Möbelstücken oder Gardinen vor Außenbauteilen ermöglichen.
- Alle bewohnten Räume, auch Schlafzimmer und Küchen sowie Bäder ausreichend beheizen.
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